Info zur „Thermischen Sanierung – Betriebe“ Für die Thermische Sanierung von Betrieben stehen 30 Mio. Euro zur Verfügung. Einreichung elektronisch ab 20. 2. 2012 unter www.umweltfoerderung.at/TGS
Zielgruppe Gefördert werden ausschließlich Unternehmen und im Besonderen kleine und mittlere Unternehmen. Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung erfasst werden.
Förderungsschwerpunkte Gefördert werden betriebliche Projekte mit folgenden Maßnahmen: 1. Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung wie: - Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches - Dämmung der Außenwände - Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens - Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren - Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes - Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes 2. Bei folgenden Projekten kann in Kombination mit Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung ein Bonus vergeben werden: o Thermische Solaranlagen o Holzheizung o Anschluss an Fernwärme o Wärmepumpe o LED-Beleuchtungssystem o Energieeffiziente Antriebe o Energiesparen in Betrieben
Förderungshöhe Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten. Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie. Die entsprechenden Nachweise sind mittels Energieausweis zu erbringen.
Abwicklung – der Weg zur Förderung o Die Unterlagen sind in elektronischer Form einzureichen. o Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen. o Detaillierte administrative, technische und wirtschaftliche Voraussetzungen der Förderung für Unternehmen sind den technischen Datenblättern der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) zu entnehmen.