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Start der Förderaktion
Änderungen im Vergleich zu 2011:
• Alter des Gebäudes mindestens 20 Jahre (bisher 10 Jahre)
(=Baubewilligung vor dem 1.1.1992)
• Zur Berechnung der erzielten Sanierungsqualität ist die neue OIB-Richtlinie 2011 heranzuziehen (bisher OIB 2010)
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