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19. Juni 2013
 
21.02.11
Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2011 von 2,15 % mit Wirksamkeit 1. Jänner 2011 festgestellt.



Bei laufenden Verträgen zu veränderlichen Preisen, die vor dem 1. Mai 2000 abgeschlossen wurden, ergibt sich gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 1.1.1992) bei allen ab dem 1. Jänner 2011 erbrachten Leistungen für die Erhöhung des Anteils „Lohn“ ein Abminderungsfaktor von 0,89. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils „Lohn“ um 1,914 % festgestellt.



Bei allen Verträgen, die mit 1. Mai 2000 oder danach abgeschlossen wurden bzw. werden und gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Fassung 1.5.2000 bzw. 1.5.2007) vereinbart wurden, ergibt sich ein Abminderungsfaktor von 0,89. Dabei wird eine Erhöhung des Anteils "Lohn“ um 2,107 % festgestellt. Der Grenzwert gem. ÖNORM B 2111 ist zu beachten. Sofern dem Vertrag von der ÖNORM B 2111 abweichende Bestimmungen für die Preisumrechnung zugrunde liegen, gilt diese Empfehlung insoweit, als über ihre Anwendung zwischen den Vertragspartnern das Einvernehmen hergestellt wird.



Protokoll der 86. Sitzung der "Unabhängigen Schiedskommission" beim BMWFJ vom 18.02.2011


 
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